Allgemeine Geschäftsbedingungen von homevita

homevita ist eine Dienstleistung der faircheck Schadenservice GmbH.

§ 1 Allgemeines

1. Die faircheck Schadenservice GmbH (im Folgenden: faircheck) betreibt eine über das Internet zugängliche Web-Plattform und Datenbank (im Folgenden: Homevita), in die sich der Key User (im Folgenden: Teilnehmer) nach Vertragsabschluss anmelden kann, um dadurch die Vorteile eines hochmodernen Content- und Immobilienmanagementsystems nutzen zu können.

2. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB-Homevita) gelten ausschließlich zwischen der faircheck und den Teilnehmern des geschützten Bereichs von Homevita. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers haben keine Geltung.

3. Homevita stellt in Form der Datenbank lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen zur Verfügung. Auf den Inhalt der in der Datenbank vom Teilnehmer gespeicherten Informationen nimmt faircheck keinen Einfluss. Insbesondere ist Homevita nicht selbst Anbieter der in der Datenbank gespeicherten Daten.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Der Teilnehmer versichert, dass er zur Weitergabe der Inhalte an Homevita im vollen Umfang berechtigt ist.

2. Der Anspruch auf Nutzung der Homevita Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.

3. faircheck kann die Nutzung der Homevita Website oder einzelner Funktionen der Homevita Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Dauer der Vertragsbeziehung, Art und Umfang der Nutzung, und von der Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen abhängig machen.

4. faircheck behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Daten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). faircheck berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen aller Teilnehmer, insbesondere durch Vorabinformationen.

5. faircheck behält sich vor, die tägliche Anzahl an Einspielungen von Datensätzen durch einen Teilnehmer zu begrenzen, sofern dies aus technischen Gründen, insbesondere aus Kapazitätsgründen erforderlich ist. Dies gilt sowohl für die Datenübertragung im Content- und Immobilienmanagementsystem (HTTP) als auch für die Datenübertragung mit einem FTP-Programm.

6. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, Daten abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle).

§ 3 Vertragsschluss und Anmeldung

1. Durch die Anmeldung und Übermittlung der Daten des Teilnehmers erfolgt das Einverständnis über die Nutzung des Homevita-Bereichs unter Geltung dieser AGB-Homevita. Ein Teilnehmerkonto ist nicht übertragbar und darf nicht von verschiedenen unrechtmäßig verwendet werden.

2. faircheck entscheidet nach Zugang der persönlichen Anmeldeinformationen über dessen Annahme nach freiem Ermessen. Die Annahme des Vertrags erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch Übermittlung der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für den Managementbereich.

3. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und Personengesellschaften erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Die anmeldende Person muss bevollmächtigt sein, für den Teilnehmer entsprechend zu handeln.

4. Die anmeldende Person ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

5. Im Rahmen der Anmeldung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist faircheck berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, die für die Anmeldung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

6. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Teilnehmer verpflichtet, sie in Homevita unverzüglich anzupassen und dies faircheck mitzuteilen. Die Mitteilung kann im System, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

7. Der Teilnehmer muss sein Passwort geheim halten und seine Zugangsdaten sorgfältig sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, faircheck umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden.

8. faircheck wird das Passwort eines Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben und den Teilnehmer nie per E-Mail oder Telefon nach dem Passwort fragen. Das Passwort kann auf Wunsch zurückgesetzt werden.

9. Der Teilnehmer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden. Hat der Teilnehmer den Missbrauch seiner Zugangsdaten nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet er nicht.

§ 4 Löschung, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen

1. faircheck kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB-Homevita verletzt, oder wenn faircheck ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (insbesondere im Falle eines Zahlungsverzugs):

  • Verwarnung von Teilnehmern
  • Be-/Einschränkung der Nutzung der Homevita Website
  • Vorläufige Sperrung von Teilnehmern
  • Endgültige Sperrung von Teilnehmern

2. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt faircheck die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat.

3. faircheck kann einen Teilnehmer von der Nutzung der Homevita Website vorläufig sperren. Eine vorläufige Sperre hat zur Folge, dass sich der Teilnehmer nicht mehr auf der Homevita Website einloggen kann und seine Inhalte auf der Homevita Website nicht mehr abgerufen werden können.

4. Im Falle des Zahlungsverzuges, des Widerrufs einer Einzugsermächtigung oder einer Rücklastschrift ist faircheck berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten und den Webzugang des betreffenden Teilnehmers zu sperren, so dass ein Abruf der Inhalte aus Homevita nicht mehr erfolgt.

5. faircheck kann einen Teilnehmer endgültig von der Nutzung der Homevita Website sperren, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen diese AGB-Homevita verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

6. Das zwischen faircheck und dem/den Teilnehmer(n) bestehende Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsteilen fristgerecht ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an faircheck (und umgekehrt) zu erfolgen.

8. Für den Fall der Wiederaufnahme der Vertragsbeziehungen und Wiedereinrichtung eines Teilnehmers nach einer Kündigung oder endgültigen Sperrung durch faircheck wegen eines AGB-Verstoßes, wegen Zahlungsverzuges oder aus einem anderen wichtigem Grund, ist faircheck berechtigt, eine Wiedereinrichtungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste für den Homevita-Bereich zu verlangen.

§ 5 Abrechnung, Fälligkeit und Höhe der Vergütung, Zahlung

1. Die monatliche Vergütung wird von faircheck im Voraus für den Monat berechnet und erhoben. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per E-Mail. Für die Zusendung einer Rechnung in Papierform auf Wunsch des Teilnehmers berechnet faircheck für jede Rechnung eine Aufwandspauschale gemäß der jeweils geltenden Preisliste. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist nach Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

2. Die monatliche Vergütung wird nach dem in der jeweils geltenden Preisliste ausgewiesenen Preisvariantenmodell berechnet. Es gibt derzeit kostenfreie Zugänge, für die aber sämtliche Punkte ausgenommen §5 gelten.

3. Für zusätzliche Leistungen von Homevita hat der Teilnehmer Zusatzgebühren zu zahlen. Die Höhe der einzelnen Gebühren richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste.

4. Wird ein Teilnehmer gemäß § 4 dieser AGB-Homevita aufgrund eines von dem Teilnehmer zu vertretenden Umstandes gelöscht, findet eine Rückerstattung der Einrichtungsgebühr nicht statt, es sei denn der Teilnehmer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

5. Die Begleichung der von einem Teilnehmer zu zahlenden Gebühren erfolgt grundsätzlich im Wege des Lastschriftverfahrens. Dazu erteilt der Teilnehmer faircheck im Rahmen der Anmeldung eine entsprechende Einzugsermächtigung. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen faircheck und dem Teilnehmer.

6. Bei der Zahlung im Wege des Lastschriftverfahrens wird der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag nach Fälligkeit vom Konto des Teilnehmers abgebucht. Der Teilnehmer hat jederzeit für eine entsprechende Deckung seines Kontos zu sorgen.

7. Der Teilnehmer hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Teilnehmer dies zu vertreten hat. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.

8. Für den Fall, dass zwischen faircheck und dem Teilnehmer eine Vorschussrechnung als Zahlungsweise vereinbart wurde, wird der an faircheck gezahlte Vorschuss als Guthaben zu Gunsten des Einzahlers geführt und monatsweise mit den angefallenen Gebühren verrechnet. Etwaige im Ausland anfallende Transaktionskosten bei den Zahlungs- und Buchungsvorgängen gehen zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers.

9. Innerhalb einer vertraglich vereinbarten Probezeit erfolgt die Leistung von Homevita gemäß der Preisliste.

§ 6 Preisänderungen / Änderung der AGB-Homevita

1. Preisänderungen werden von faircheck so rechtzeitig angekündigt, dass der Teilnehmer das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von Homevita nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung.

2. faircheck behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern schriftlich oder per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird. Auf diese Folge wird der Teilnehmer bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen.

§ 7 Anforderungen an die Inhalte

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Homevita zu machen. Irrtümlich unrichtige Angaben (z.B. Tippfehler, o.ä.) sind nach deren Entdeckung unverzüglich über die Funktion “Ändern” zu berichtigen.

2. Unzulässig ist die Angabe so genannter Premium-Dienste-Telefonnummern, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)190, durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.

3. Rechtswidrige Inhalte in der Homevita-Datenbank sind grundsätzlich verboten.

§ 8 Datenschutz

Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten von anderen Nutzern, welche er über die Homevita Website erhält, lediglich für die Bearbeitung der jeweiligen Anliegen zu verarbeiten und zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung dieser Daten, insbesondere für werbliche Zwecke, darf nur nach Einholung der erforderlichen Einwilligung(en) der Betroffenen erfolgen.

§ 9 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Daten

1. Verantwortlich für den Inhalt der Daten in Homevita ist ausschließlich der Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts werden von faircheck überprüft. faircheck übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr.

2. Sofern ein Teilnehmer seine Inhalte über die Schnittstelle auf die Homevita Website überträgt, ist er verpflichtet, die übertragenen Daten auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die faircheck übernimmt aufgrund der unterschiedlichen technischen Spezifikationen der verschiedenen Dateiformate keine Gewähr dafür, dass die Daten vollständig und fehlerfrei übertragen werden.

3. faircheck schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen genügen.

4. faircheck schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich aus grob fahrlässigem Handeln der Teilnehmer ergibt.

§ 10 Freistellung

Der Teilnehmer stellt faircheck von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch seine Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung der Homevita Website durch den Teilnehmer gegen faircheck geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch faircheck einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist.

§ 11 Datenbankaktualität, Löschen von Inhalten, Administrieren, Sicherungskopien

1. Um die Suche in Homevita möglichst aktuell und erfolgreich zu gestalten, ist faircheck um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen beispielsweise Datenbestände von dem Teilnehmer auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den über Homevita eingepflegten Datenbestand aktualisiert zu halten und regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von ca. zwei Wochen zu administrieren.

3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungskopien von seinem Datenbestand zu erstellen, um im Falle des Datenverlustes die Inhalte schnell wiederherstellen zu können. Die Datensicherung kann auch durch faircheck erfolgen.

§ 12 Manipulationen der Datenbestände und Störung der Systemintegrität

1. Teilnehmer dürfen Datenbestände und Inhalte in der Homevita Datenbank ausschließlich mittels der von Homevita angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Inhalts- und Dokumentensuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Datenbank von Homevita zugreift. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und haben unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen.

2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Homevita Website funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Der Teilnehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von Homevita zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, von Homevita generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Homevita Website einzugreifen.

3. Es ist Teilnehmern untersagt, z.B. die Suchergebnisse der Homevita Website durch falsche oder irreführende Angaben, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten der Homevita Website zu verfälschen oder zu manipulieren.

§ 13 Gewährleistung

1. Die Leistung von faircheck ist erbracht, wenn die Inhalte aus der Homevita-Datenbank abgerufen werden können.

2. faircheck ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei nicht durch von Homevita zu verantwortenden Ausfällen nicht.

§ 14 Haftungsbeschränkung

1. Gegenüber Teilnehmern haftet faircheck für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit faircheck, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Teilnehmer für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der faircheck der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

3. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von faircheck.

4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Teilnehmern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch faircheck und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

§ 15 Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der auf der Homevita Website eingestellten Daten und Informationen unterliegen dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.

§ 16 Leistungsort, Geltung österreichischen Rechts, Gerichtsstand

1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-Homevita unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem österreichischen Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort ist Graz. Für alle Ansprüche aus und aufgrund der Nutzung der Datenbank von Homevita wird Graz als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.

§ 17 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte kann sich faircheck anderer Unternehmen bedienen.

2. faircheck ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB-Homevita berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Die Geschäftsleitung der faircheck Schadenservice GmbH

Dr. Eva Kasper
Dr. Christoph Heißenberger
Stefan Hackl

Graz,  16.05.2022